Drei Wege ins Kennzeichen — die Wahl treffen die Papiere.
Ob ein Fahrzeug per Neuzulassung, Tageszulassung oder Wiederzulassung in den Bestand kommt, ist keine Entscheidung, sondern eine Folge: Es hängt davon ab, ob das Fahrzeug schon einmal zugelassen war und was in den Papieren steht. Wer das vor der Beschaffung klärt, verliert am Übergabetag keine Zeit.
Welcher Vorgang wann
| Vorgang | Nummer | Gilt, wenn | Braucht zwingend |
|---|---|---|---|
| Neuzulassung | 221.1.1 | Fahrzeug war in Deutschland nie zugelassen | Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode, eVB, SEPA-Mandat; bei Import zusätzlich das CoC-Papier |
| Tageszulassung | 221.1.3 | Zulassung auf den eigenen Betrieb für kurze Zeit | wie Neuzulassung; das Fahrzeug gilt danach als Gebrauchtfahrzeug mit einem Vorbesitzer |
| Wiederzulassung | 221.7 | Fahrzeug war zugelassen und ist außer Betrieb gesetzt | Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB, SEPA-Mandat und eine gültige Hauptuntersuchung |
Der teuerste Irrtum beim Zugang
Die Wiederzulassung setzt eine gültige Hauptuntersuchung voraus. Bei Fahrzeugen, die längere Zeit abgemeldet standen, ist sie fast immer abgelaufen — die HU-Frist läuft während der Stilllegung weiter. Wer den Antrag zuerst stellt und die Prüfung danach plant, bekommt den Vorgang zurück und zahlt die Gebühr erneut.
Was vor dem Übergabetermin stehen muss
Die Erfassung dauert Minuten. Was Zeit kostet, sind die Zulieferungen — und die kommen aus vier verschiedenen Richtungen.
- Vom Hersteller oder Vorbesitzer: Zulassungsbescheinigung Teil II, bei Import das CoC-Papier, bei Gebrauchten zusätzlich Teil I.
- Vom Versicherer: die eVB-Nummer. Sieben Zeichen, ohne die Buchstaben I, O und Q — was oft als „O" gelesen wird, ist eine Null.
- Vom künftigen Halter: SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG) und, wenn nicht der eigene Betrieb Halter ist, die Vollmacht.
- Von der Prüfstelle: bei Gebrauchtfahrzeugen der Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung.
Liegt alles vor, erfolgt die Einreichung in der Regel am selben Werktag. Nach der Entscheidung der Behörde steht der vorläufige Zulassungsnachweis digital bereit — damit ist das Fahrzeug bis zu 14 Tage fahrbereit (§ 31 FZV), bis Plaketten und Papiere per Post eintreffen.
Was eine Tageszulassung im Bestand tatsächlich auslöst
Die Tageszulassung ist eine vollwertige Zulassung auf den eigenen Betrieb. Sie ist kein Etikett und keine Reservierung — mit ihr ist das Fahrzeug zugelassen, versteuert und versichert.
- Das Fahrzeug wird zum Gebrauchtfahrzeug
- Nach der Tageszulassung hat es einen Vorbesitzer und eine Erstzulassung. Das ist der gewollte Effekt im Handel — es ist aber unumkehrbar.
- Die HU-Uhr startet
- Mit der Erstzulassung beginnt die Frist bis zur ersten Hauptuntersuchung zu laufen, unabhängig davon, wann das Fahrzeug verkauft wird.
- Der Weiterverkauf ist eine Umschreibung
- Nicht mehr eine Neuzulassung. Der Käufer übernimmt das Fahrzeug per Umschreibung mit Halterwechsel — ein anderer Vorgang mit anderen Nachweisen.
Fragen zum Zugang
Können wir ein Fahrzeug zulassen, bevor der Käufer feststeht?
Ja — dann ist Ihr Betrieb der Halter, und es handelt sich um eine Neu- oder Tageszulassung auf den eigenen Namen. Steht der Käufer bereits fest, ist die Zulassung direkt auf ihn der kürzere Weg, weil die spätere Umschreibung entfällt.
Was passiert, wenn die eVB-Nummer abgelaufen ist?
Der Vorgang wird abgewiesen. eVB-Nummern haben eine vom Versicherer gesetzte Gültigkeit; eine neue anzufordern ist kostenlos und dauert meist Minuten. Bei Fahrzeugen, die länger im Bestand liegen, lohnt es sich, die eVB erst kurz vor der Einreichung zu holen.
Lässt sich ein Import ohne CoC-Papier zulassen?
Nicht auf dem direkten Weg. Ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist eine Einzelgenehmigung beziehungsweise eine Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle nötig, bevor überhaupt zugelassen werden kann. Ob Ihr Fall darunter fällt, klären wir vor der Beauftragung.
Können mehrere Fahrzeuge in einem Vorgang zugelassen werden?
Nein, jedes Fahrzeug ist ein eigener Vorgang mit eigener amtlicher Gebühr — auch innerhalb einer Beschaffungstranche. Die Erfassung läuft aber unmittelbar hintereinander, weil Halter- und Mandantendaten bereits hinterlegt sind.
Quellen: FZV §§ 15c–15h (internetbasiertes Verfahren) und § 31 (vorläufiger Zulassungsnachweis) · § 29 StVZO nebst Anlage VIII (Hauptuntersuchung) · § 13 KraftStG (SEPA-Mandat) · Gebührenverzeichnis zur GebOSt, Nummern 221.1.1, 221.1.3 und 221.7, Stand 08/2026. Stand dieser Seite: 20. August 2026.