Was digital geht
Welche Geschäftsvorfälle laufen über einen Zugang?
Die eingesetzte Software hat das Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts für die i-Kfz-Großkundenschnittstelle bestanden. Damit lassen sich alle sechs Großvorfälle einreichen — ohne eigene KBA-Großkundenregistrierung.
Für jeden Antrag über die Großkundenschnittstelle berechnet das Kraftfahrt-Bundesamt 0,70 € (GebOSt Nr. 129). Die Gebühr der Zulassungsbehörde richtet sich nach dem Vorgang, zum Beispiel 12,80 € für eine internetbasierte Zulassung (Nr. 221.1.1) oder 10,60 € für die internetbasierte Wiederzulassung mit reserviertem Kennzeichen (Nr. 221.7).
Zuordnung der Geschäftsvorfälle zur Station im Bestand, mit der Nummer aus dem Gebührenverzeichnis zur GebOSt (internetbasierte Positionen, Stand 08/2026).
| Geschäftsvorfall | GebOSt-Nummer | Station im Bestand |
| Neuzulassung | 221.1.1 | Zugang — Neufahrzeug, Vorführwagen, Lagerfahrzeug |
| Tageszulassung | 221.1.3 | Zugang — Zulassung auf den eigenen Betrieb für einen Tag |
| Wiederzulassung | 221.7 | Zugang — das Fahrzeug war außer Betrieb gesetzt |
| Umschreibung mit Halterwechsel | 221.10.1 | Wechsel oder Abgang — der Halter ändert sich |
| Adressänderung, Kennzeichen bleibt | 221.9.1 | Wechsel — die Anschrift des Halters ändert sich |
| Außerbetriebsetzung | 224.2 | Abgang — Verkauf, Stilllegung, Verwertung, Export |
Abrechnungsmodell
Wir rechnen Pay per Use ab: bezahlt wird je eingereichtem Vorgang — keine Grundgebühr, keine Softwarepauschale, keine Laufzeit, keine Mindestabnahme. Die amtlichen Gebühren der Zulassungsbehörde geben wir ohne Aufschlag weiter und weisen sie als eigene Rechnungsposition aus. Die Konditionen richten sich nach Ihrem Volumen und werden individuell vereinbart — deshalb stehen auf dieser Seite keine Beträge. Konditionen anfragen.