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Fragen & Antworten

Was Betriebe vor dem Start klären.

Die vorgangsbezogenen Fragen stehen auf den Stationsseiten. Hier geht es um das Drumherum: Voraussetzungen, Zuständigkeit, Abrechnung — und die Fälle, in denen das Online-Verfahren an seine Grenze kommt.

Voraussetzungen und Zugang

Was brauchen wir, um zu starten?

Einen Gewerbenachweis beziehungsweise Handelsregisterauszug, die Angabe der vertretungsberechtigten Person und die Entscheidung, wie Ihre Standorte oder Auftraggeber als Mandanten geschnitten werden. Software installieren Sie nicht — der Zugang läuft im Browser.

Brauchen wir eine eigene Anbindung an das Kraftfahrt-Bundesamt?

Nein. Die Einreichung läuft über unsere abgenommene i-Kfz-Großkundenschnittstelle. Eine eigene Großkundenregistrierung, eigene Zertifikate und ein eigenes Abnahmeverfahren entfallen — das ist der wesentliche Unterschied zum Aufbau einer eigenen Anbindung.

Gibt es eine Mindestmenge?

Nein. Das Modell ist Pay per Use: abgerechnet wird je eingereichtem Vorgang, ohne Grundgebühr, ohne Mindestabnahme und ohne Laufzeit. Ein Monat ohne Vorgänge kostet nichts.

Wie schnell ist der Zugang eingerichtet?

Das hängt vor allem an Ihrer Seite: Sobald Gewerbenachweis und Mandantenschnitt feststehen, ist die Einrichtung kurzfristig möglich. Sprechen Sie uns mit Ihrer Struktur und einer groben Mengenschätzung an.

Zuständigkeit und Ablauf

Welche Zulassungsbehörde ist bei Firmenfahrzeugen zuständig?

Die Behörde am Sitz beziehungsweise am Standort des Halters — nicht dort, wo das Fahrzeug tatsächlich steht, und nicht am Wohnort der handelnden Person. Über die Großkundenschnittstelle wird der Antrag digital genau dorthin übermittelt.

Können wir bundesweit einreichen?

Ja. Der Zugang ist nicht auf einen Bezirk beschränkt; zuständig bleibt jeweils die Behörde des Halters. Für Betriebe mit Fahrzeugen in mehreren Bundesländern entfällt damit der Weg zu mehreren Zulassungsstellen.

Wie erfahren wir, dass ein Vorgang entschieden ist?

Über den Status im Portal. Rückmeldungen der Zulassungsbehörde laufen dort ein; bei positiver Entscheidung steht der vorläufige Zulassungsnachweis digital bereit, Plaketten und Papiere kommen per Post.

Grenzen des Verfahrens

Welche Fälle gehen nicht online?

Vor allem drei: Fahrzeugpapiere ohne Sicherheitscodes aus älteren Jahrgängen, Importe ohne CoC-Papier, die eine Einzelgenehmigung brauchen, und Fahrzeuge, deren Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurückliegt. Alle drei erkennt die Vorprüfung, bevor etwas eingereicht wird.

Was ist mit Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen ist kein Zulassungsvorgang im Sinne des i-Kfz-Verfahrens, sondern eine eigene Zuteilung für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Für den Weg eines abgemeldeten Fahrzeugs zur Prüfstelle ist es der übliche Behelf.

Können wir Vorgänge aus unserem System übergeben?

Die Standardnutzung läuft über das AntragsPortal im Browser. Eine technische Anbindung an ein Dealer-Management- oder Fuhrparksystem ist nicht Bestandteil des Standardzugangs und wird im Einzelfall besprochen — nennen Sie uns Ihr System und Ihr Volumen.

Ist zulassung-online.net eine Behörde?

Nein. zulassung-online.net ist ein Geschäftskunden-Angebot der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), eines privaten Zulassungsdienstes aus Wiesbaden — keine Behörde und kein Auftritt eines Bundesamts. Wir setzen vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Software ein; über jeden Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.

Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §§ 15c–15h · § 21 StVZO · § 29 StVZO nebst Anlage VIII. Diese Seite nennt keine Konditionen; Beträge vereinbaren wir individuell nach Volumen. Stand: 20. August 2026.

Reden wir über Ihre Stückzahlen.

Für Zulassungsdienste, Autohäuser und Gebrauchtwagenhändler richten wir den Zugang zum AntragsPortal ein, legen Ihre Standorte oder Auftraggeber als Mandanten an und stimmen die Abrechnung auf Ihr Volumen ab. Pay per Use — ohne Grundgebühr und ohne Mindestabnahme.

Sie sind Privatperson? zulassung-online.net richtet sich an Betriebe. Ihr eigenes Fahrzeug melden Sie direkt bei ZulassungOnline24 an, um- oder ab.

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